Deutsches Gericht entscheidet gegen Suno in wegweisendem Fall des KI-Urheberrechts
- Martina
- 03 August 2026, Montag
Endlich kommt Bewegung in den Rechtsstreit um Suno. Am Freitag, dem 31. Juli 2026, hat das Landgericht München I in dem wegweisenden Verfahren der GEMA gegen das KI-Musikunternehmen zugunsten der deutschen Verwertungsgesellschaft entschieden und den Fall damit einen wichtigen Schritt vorangebracht.
Münchner Gericht entscheidet zugunsten der GEMA gegen Suno
Die GEMA reichte im Januar 2025 erstmals eine Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzklage gegen Suno ein. Die Verwertungsgesellschaft warf dem KI-Musikunternehmen vor, urheberrechtlich geschütztes Repertoire ohne Erlaubnis und, noch wichtiger, ohne Vergütung der jeweiligen Rechteinhaber*innen genutzt, gespeichert und vervielfältigt zu haben, um sein generatives KI-Tool zu trainieren.
Der Klage zufolge erzeugte das Tool von Suno in einigen Fällen Audioaufnahmen, die „bekannten Songs so ähnlich waren, dass sie die Urheberrechte der jeweiligen Rechteinhaber*innen verletzten“. Zu den Tracks, die die GEMA als Beispiele für ihre Klage anführte, gehörten „Forever Young“, „Mambo No. 5“ und „Daddy Cool“. Bei einer Anhörung im März dieses Jahres legte die GEMA Beweise vor, die zeigen sollten, wie stark Sunos Kreationen in Harmonie, Melodie und Rhythmus mit den Originalwerken übereinstimmten.
Nur wenige Monate später entschied das Landgericht München I zugunsten der GEMA und stellte eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf von der GEMA vertretene Musik fest. Obwohl das vollständige Urteil noch nicht veröffentlicht wurde, ordnete das Gericht an, dass Suno die Einnahmen offenlegen muss, die durch die rechtswidrige Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke erzielt wurden, und die von der GEMA vertretenen Rechteinhaber*innen entsprechend entschädigen muss. Die genaue Höhe des Schadensersatzes steht noch nicht fest.
Es überrascht nicht, dass Suno die Entscheidung des Gerichts nicht begrüßte. „Von Anfang an haben wir unsere Modelle darauf trainiert, neue Songs zu erstellen, statt bestehende zu reproduzieren, und haben Schutzmechanismen in unsere Plattformen eingebaut“, erklärte das Unternehmen in einer Stellungnahme nach dem Urteil.
„Wir sind mit dem heutigen Urteil nicht einverstanden, es beruht auf einer grundlegenden Fehlinterpretation der Funktionsweise der Suno-Technologie, ihrer Nutzung und der Anwendung des US-Rechts, und prüfen derzeit alle verfügbaren Optionen, inklusive einer Berufung.“
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Da es sich um ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts München I handelt, hat Suno die Möglichkeit, bei einem höheren Gericht Berufung einzulegen.
Auswirkungen über GEMA und Suno hinaus
Sollte das Urteil letztendlich Bestand haben, wäre dies der zweite große Erfolg der GEMA gegen ein Unternehmen für generative KI. Die Organisation, die rund 95.000 Textautor*innen, Komponist*innen und Musikverleger*innen in Deutschland vertritt, erwirkte bereits im November 2025 ein weitgehend positives Urteil gegen OpenAI wegen der Nutzung deutscher Songtexte durch ChatGPT.
Dieses Urteil, das der GEMA Schadensersatz in nicht genannten Höhe zusprach, war das erste Mal, dass ein europäisches Gericht zugunsten von Urheber*innen entschied, deren Werke von einem Unternehmen für generative KI ohne Genehmigung genutzt worden waren. Es ging jedoch nicht so weit, einen umfassenderen rechtlichen Rahmen dafür festzulegen, wie KI-Unternehmen urheberrechtlich geschütztes Material nutzen dürfen.
Das jüngste Urteil könnte sich als weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung erweisen. Die GEMA hat bereits ein Lizenzsystem für die Nutzung von Musik durch KI-Unternehmen vorgeschlagen und eine KI-Charta vorgestellt, die verschiedene Ansätze für den verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz umreißt.
Während die Branche gespannt auf die weiteren Entwicklungen blickt, könnte die Entscheidung des Gerichts Auswirkungen haben, die weit über Suno und die GEMA hinausreichen. Sollte das Urteil in der Berufungsinstanz bestätigt werden, könnte es dazu beitragen, die Entwicklung, Lizenzierung und Regulierung generativer KI in ganz Europa, und vielleicht sogar darüber hinaus, mitzugestalten.
Wie geht es weiter für Suno?
Für Suno dürfte diese Niederlage jedoch kaum das Ende seiner rechtlichen Probleme bedeuten. Das Unternehmen sieht sich in den USA weiterhin mit Klagen der Universal Music Group und von Sony Music Entertainment konfrontiert und verteidigt sich zudem in Europa gegen eine separate urheberrechtliche Klage der dänischen Verwertungsgesellschaft Koda.
Die Entscheidung des Gerichts kommt nur einen Monat, nachdem das Unternehmen in seiner jüngsten Finanzierungsrunde mehr als 400 Millionen US-Dollar eingesammelt hat, wodurch seine Bewertung auf 5,4 Milliarden US-Dollar stieg. Anfang dieses Jahres gab Suno zudem bekannt, dass es die Marke von 2 Millionen zahlenden Abonnent*innen überschritten habe und auf dem Weg sei, einen Jahresumsatz von 300 Millionen US-Dollar zu erreichen. Ob das Urteil dauerhafte Auswirkungen auf den Betrieb und die Geschäftsentwicklung von Suno haben wird, bleibt abzuwarten, insbesondere falls das Unternehmen beschließt, Berufung einzulegen.
Was bedeutet das Urteil für Artists?
Die Entscheidung des Gerichts richtet sich gegen Suno als Unternehmen und nicht gegen dessen User. Für Artists, die das Tool nutzen, ändert sich daher vorerst nicht viel. Außerdem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, sodass Suno weiterhin die Möglichkeit hat, Berufung einzulegen.
Der Fall macht jedoch erneut deutlich, dass sich die rechtliche Lage rund um generative KI-Musik noch immer weiterentwickelt. Sollten Gerichte weiterhin gegen KI-Unternehmen entscheiden, weil diese urheberrechtlich geschütztes Material zum Trainieren ihrer Modelle verwenden, könnten Entwickler*innen künftig dazu verpflichtet sein, Lizenzen für die von ihnen genutzte Musik zu erwerben. Das könnte beeinflussen, wie KI-Musik-Tools funktionieren, was sie kosten und wie Artists sie in Zukunft nutzen können.Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass Artists letztendlich für die Musik verantwortlich sind, die sie veröffentlichen. Wenn du einen mit Suno oder einem anderen generativen KI-Tool erzeugten Song kommerziell veröffentlichst, der erkennbare Elemente eines urheberrechtlich geschützten Werks enthält, könntest du mit Urheberrechtsverletzungen, Takedown-Anträgen oder anderen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden.
Aus diesem Grund ist es ratsam, KI-generierte Musik kritisch zu prüfen, bevor du sie auf Streaming-Plattformen und in Download-Shops veröffentlichst. Wenn ein Song einem bestehenden Werk zu stark ähnelt, solltest du ihn vor der Veröffentlichung noch einmal überarbeiten. Wenn du dir unsicher bist, kann es außerdem sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um spätere Probleme zu vermeiden.
Martina ist eine in Berlin ansässige Musikjournalistin und Spezialistin für digitale Inhalte. Sie begann im Alter von sechs Jahren Geige zu spielen und war zehn Jahre lang in der klassischen Musik tätig. Heute schreibt sie über Musik, die Industrie, Streaming und faire Bedingungen für Künstler*innen.