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Round Hill verklagt Suno und Anthropic, schließt außergerichtliche Einigung aus

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Es sieht so aus, als würden Suno und Anthropic in Sachen Urheberrecht und KI zunehmend unter Druck geraten. Round Hill Music, ein bekannter unabhängiger US-amerikanischer Musikverlag, hat gegen beide Unternehmen Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen eingereicht. Wie das Unternehmen deutlich gemacht hat, strebt es in keinem der beiden Fälle eine außergerichtliche Einigung aus.

Round Hill zieht Suno und Anthropic vor Gericht

Wie Reuters zuerst berichtete, wurden die Klagen am 17. August eingereicht und betreffen sechs Kläger, darunter Round Hill Music LP sowie fünf verbundene Fonds und Holdinggesellschaften. Zusammen besitzen oder kontrollieren sie ganz oder teilweise 14.364 Musikkompositionen und 16.873 Tonaufnahmen.

Den Klageschriften zufolge wirft Round Hill Music Suno und Anthropic eine direkte Verletzung des Urheberrechts vor. Der Verlag behauptet, dass Anthropic Songtexte aus den betroffenen Songs zum Training seines Chatbots Claude verwendet habe, während Suno angeblich dieselben Songs zum Training seines KI-gestützten Musikgenerierungssystems genutzt habe. In den Klagen wird außerdem geltend gemacht, dass Zugriffskontrollen umgangen und Informationen zum Urheberrecht gemäß dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) entfernt wurden.

In der Klage gegen Suno werden außerdem Bright Data Ltd. und Bright Data Inc. als Beklagte genannt. Round Hill behauptet, dass die Unternehmen Tools bereitgestellt hätten, mit denen Suno Audiodateien von digitalen Plattformen „gescrapt“ habe. Diese Tools sollen dabei geholfen haben, Zugriffskontrollen zu umgehen und Informationen zum Urheberrecht zu entfernen.

Jede Klage enthält eine Anlage mit 500 Kompositionen, die als „priorisierte Leitfälle“ bezeichnet werden. Ein „Bellwether“-Fall ist im Wesentlichen ein repräsentativer Fall, der dabei helfen kann, festzulegen, wie ähnliche Ansprüche behandelt werden sollen. Zu diesen Werken gehören „Iris“ von den Goo Goo Dolls, „I Got You (I Feel Good)“ von James Brown und „Total Eclipse of the Heart“, geschrieben von Jim Steinman und gesungen von Bonnie Tyler.

Berichten zufolge wird in jeder Klage ein gesetzlicher Schadensersatz von bis zu 150.000 US-Dollar pro Werk gefordert, das „vorsätzlich verletzt“ wurde. Sollte es Round Hill gelingen, eine Rechtsverletzung bei allen aufgeführten Werken nachzuweisen, könnten die Schadensersatzforderungen in jeder Klage „Hunderte von Millionen Dollar erreichen und sich möglicherweise der 1-Milliarde-Dollar-Marke nähern oder diese sogar überschreiten“.

Und laut Round Hill sind diese 500 Werke nur der Anfang. Das Unternehmen gibt an, beide Klagen so zu erweitern, dass sie „möglicherweise zehntausend oder mehr“ Kompositionen umfassen.

„Wir sind nicht gegen künstliche Intelligenz. Wir sind gegen die Vorstellung, dass man auf der Grundlage der kreativen Arbeit anderer Menschen ein Milliarden-Geschäft aufbauen und den Urheber*innen nichts dafür zahlen kann“, erklärte Josh Gruss, Gründer und CEO von Round Hill Music.

„Lizenzierung ist kein Hindernis für Innovation. Sie dient dazu, die rechtmäßigen Eigentümer*innen des Ausgangsmaterials und damit ihres Eigentums zu schützen. Als unabhängiges Musikunternehmen haben wir die Freiheit und die Pflicht, das klar auszusprechen und entsprechend zu handeln.“

Round Hill Music will keine außergerichtliche Einigung

Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen sind für Suno und Anthropic inzwischen keine Seltenheit mehr.

Suno wurde erstmals im Juni 2024 von den großen Labels verklagt. Während sich die Warner Music Group später mit dem KI-Musikgenerator auf eine Einigung verständigte und eine Lizenz abschloss, sind die Universal Music Group (UMG) und Sony Music weiterhin in laufende Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Suno sieht sich zudem mit einem separaten Verfahren der dänischen Verwertungsgesellschaft Koda konfrontiert. Ende Juli 2026 entschied das Landgericht München außerdem in einem von der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA angestrengten Verfahren gegen das Unternehmen. Suno prüft derzeit, ob es gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Vor Kurzem schloss Suno einen Lizenzvertrag mit BMG ab. Damit hat sich ein weiterer großer Rechteinhaber für eine Lizenzierung entschieden, anstatt den Rechtsstreit fortzusetzen.

Auch Anthropic hatte bereits mit einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zu kämpfen. Das Unternehmen legte im September 2025 einen der größten gegen es angestrengten Urheberrechtsfälle bei und erklärte sich bereit, 1,5 Milliarden US-Dollar an eine Gruppe von Autorinnen zu zahlen, um eine Sammelklage beizulegen. Derzeit sieht sich das Unternehmen zudem drei Klagen von Musikrechteinhaberinnen gegenüber. Ein von Concord, UMPG und ABKCO angestrengter Fall betrifft Berichten zufolge mehr als 20.000 Songs, wobei die Kläger Schadensersatz in Milliardenhöhe fordern. BMG hat Anthropic separat wegen Hunderten von Kompositionen verklagt.

Round Hill Music unterscheidet sich von einigen anderen Klägern jedoch durch seine klare Haltung gegenüber einer außergerichtlichen Einigung mit den beiden Unternehmen. Der Verlag hat bewusst Rechtsbeistände ausgewählt, deren Schwerpunkt darauf liegt, die Fälle vor Gericht zu bringen, anstatt eine Einigung auszuhandeln.

„Wir fühlen uns geehrt, als Verwalter einiger der großartigsten Musikwerke unserer Zeit zu fungieren, und sind den Songwriter*innen und Artists, die sie geschaffen haben, Rechenschaft schuldig“, betonte Gruss.

„Wir beabsichtigen, diese Fälle vor Gericht zu bringen und diese Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen. Wir werden keine Einigung akzeptieren, bei der Songwriter*innen und Artists ihr rechtmäßiger Anteil an der Vergütung vorenthalten wird.“

Wie MBW berichtet, hat Round Hill Richard S. Busch, einen für seine Arbeit als Prozessanwalt bekannten Juristen, beauftragt, das Unternehmen in den Verfahren zu vertreten. Busch vertrat zuvor die Familie von Marvin Gaye in dem wegweisenden Urheberrechtsfall um „Blurred Lines“. In beiden Klagen wird ein Schwurgerichtsverfahren gefordert.

Busch hat die Position von Round Hill in den Verfahren ebenfalls deutlich gemacht. „Die Frage in diesen Fällen ist nicht kompliziert. Werke, die urheberrechtlich geschützt sind, wurden genutzt, um milliardenschwere Unternehmen aufzubauen. Im Fall von Anthropic sogar ein Unternehmen, das mittlerweile auf über eine Billion Dollar geschätzt wird. Gleichzeitig haben die Songwriter*innen und Verlage, die die Grundlage für diesen Wert geschaffen haben, nichts davon abbekommen“, sagte er.

„Diese Nutzung hat nichts mit Fairness zu tun, und wir freuen uns darauf, unsere Argumente vor Gericht und vor einer Jury vorzubringen“, fügte Busch hinzu.

Round Hill verfolgt damit einen deutlich anderen Ansatz als andere Musikrechteinhaber, die Lizenzvereinbarungen angestrebt oder sich für eine außergerichtliche Einigung entschieden haben. Ob die Haltung des Verlags letztendlich zu einem Prozess, einem wegweisenden Urteil oder doch zu einer späteren Einigung führt, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass Round Hill derzeit nicht daran interessiert ist, den Streit gegen eine finanzielle Einigung beizulegen.

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Martina
Martina

Martina ist eine in Berlin ansässige Musikjournalistin und Spezialistin für digitale Inhalte. Sie begann im Alter von sechs Jahren Geige zu spielen und war zehn Jahre lang in der klassischen Musik tätig. Heute schreibt sie über Musik, die Industrie, Streaming und faire Bedingungen für Künstler*innen.