Die meisten Musikschaffenden kümmern sich lieber ums Wesentliche – das Musizieren, Songs-Schreiben und Performen. Verträge kommen dabei oft zu kurz oder werden nicht aufmerksam durchgelesen. Einzelkünstler und Bands sollten daher beim aktiven Eintritt ins Musikbusiness ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass sie – ähnlich einem Startup-Unternehmen – zukünftig wie eine Firma agieren werden. Ein Bandvertrag bzw. Künstlerverträge spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Vertragsliste
1. Der Projekt- / Bandvertrag
Wer nicht als Solo-Künstler Geschäfte machen will, dem sei ein „Bandvertrag“ empfohlen. Darin regelt man steuerliche und rechtliche Belange innerhalb der Band. Wichtige Eckpfeiler des Vertrages bilden: Verteilung der Einnahmen, Rechte am Bandnamen, Job-Verteilung, Ausscheiden von Bandmitgliedern, Todesfall, Versicherungen, Besitz von Instrumenten/Equipment und Stimmrecht innerhalb der Gruppe.
2. Rechtsübertragung Musiker und Sänger
Wer externe Musiker und Sänger engagiert, dem sei ein Vertrag in Form einer „Rechtsübertragung“ empfohlen. Darin regelt man sowohl die Gage und allenfalls Gewinnbeteiligung, wie auch die Art der Uebertragung der Leistungsschutzrechte des Gastmusikers oder Sängers. Dabei geht es primär darum sich abzusichern, dass man die Darbietungen entsprechend verwenden und vervielfältigen darf. Es muss klar aufgelistet werden, welche Vergütungsansprüche abgegolten werden.
3. Verträge mit Verwertungsgesellschaften und Verlegern
Agiert ihr auch als Komponisten und Texter, so solltet ihr euch rasch möglichst mit der lokalen Verwertungsgesellschaft in Verbindung setzen und mit dieser einen sogenannten „Wahrnehmungsvertrag“ abschliessen. SUISA, GEMA und Co. fungieren als Treuhänder Eurer Songs und ziehen die Vergütungen aus der Verwertung Eurer Songs, abzüglich einer Rate von knapp 10%, ein. Bei Bands ist es wichtig, dass vorab geklärt wird, wer auch wirklich Urheberanteile besitzen wird oder nicht. Damit vermeidet Ihr hässliche Diskussionen (kann man auch im Band-Vertrag regeln). Eure Leistungsschutzrechte sichert Ihr über Zweitverwertungsgesellschaften wie bspw. die GVL oder SwissPerform ab. Mehr dazu hier.
Fakultativ können Autoren Teile ihrer Urheberrechte auch einem Musikverlag übertragen. Dafür gibt es Einzeltitelverträge oder exklusive Autorenverträge, bei welchen entsprechende Vorschüsse bezahlt werden. Wichtigste Elemente dieser Verträge sind: Vertragsdauer, Territorium, Umfang der Rechte, Pflichten des Verlags und Urhebers, Synchronisationsrechte. Es empfiehlt sich, Musterverträge anzuschauen und genau zu prüfen, welche Rechte man zu welchen Konditionen übertragen möchte oder nicht.
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4. Plattenverträge
Ist ein Label an euren Tracks interessiert, dann könnt ihr mittels klassischem Plattenvertrag die Rechte an den Aufnahmen zwecks Vervielfältigung an ein Musiklabel übertragen. Dieses kümmert sich dann um die Vermarktung und Veröffentlichung Eurer Titel. Nebst dem „Band-Uebernahmevertrag“ für einzelne Songs oder Alben, gibt es auch noch die exklusiven Künstlerverträge. Geregelt werden in den Plattenverträgen vor allem: Umfang der Produktion, Art der Veröffentlichung , Exklusivität, Laufzeit, Lizenzbeteiligungen, Sublizenzrechte, Sync- und Merchandisingrechte.
5. Vertriebsverträge
Vertriebsverträge werden üblicherweise zwischen Plattenfirmen und Vertrieben abgeschlossen. Entscheidet ihr euch dafür, in Eigenregie zu veröffentlichen, dann schliesst ihr direkte Verträge mit Vertrieben oder sogenannten Aggregatoren ab. Dabei überträgt ihr normalerweise keine Rechte an euren Aufnahmen, sondern lediglich das (exklusive) Recht auf den Vertrieb eures Contents an die entsprechenden Shop-Partner des Vertriebs. Bei physischen Veröffentlichungen gibt es auch Kombi-Verträge, welche nicht nur den Vertrieb eures Produktes, sondern auch dessen Herstellung beinhalten („Press- & Distribution“). Im Vertriebsvertrag werden u.a. folgende Punkte geregelt: Vertriebsgebiet, vertragsgegenständliche Aufnahmen, Veröffentlichung, Kosten und Vergütung, Abwicklung mit Verwertungsgesellschaften, Schutzrechte und Lagerbewirtschaftung.
6. Gastspielverträge
Bei Konzerten und Auftritten braucht es einen Gastspielvertrag zwischen dem Veranstalter und euch oder eurem Manager/Booker. Je nach Grösse des gebuchten Acts, können diese Verträge ellenlang ausgelegt und mit zahlreichen Sonderwünschen versehen werden. Standardmässig sollten diese Punkte im Vertrag enthalten sein: Veranstaltungsort und –dauer, Gage und Art der Zahlung, Pflichten des Künstlers und Veranstalters, Technical Riders, Kosten, Transport und Logis, Absage und entstehende Gebühren, Versicherungen, Sozialabgaben und Abgaben an Verwertungsgesellschaften.
7. Produzenten- und Remixverträge
Ein Produzentenvertrag wird bei Major-Labels meist direkt mit dem Produzenten abgeschlossen. Dieser ist dann für den Produktionsablauf, die Aufnahmen und den Stil der Aufnahmen im Studio verantwortlich. Geregelt werden darin primär die Verantwortlichkeit bezüglich der Aufnahmen und deren anschliessende Vergütung in Form einer einmaligen Zahlung und/oder einer Gewinnbeteiligung in Form von Lizenzzahlungen. Produzenten können aber auch direkte Verträge mit Künstlern abschliessen – dabei agieren die Produzenten oftmals als Investoren, die an einen bestimmten Act glauben und nach erfolgter Aufnahme versuchen, die Künstler an eine Plattenfirma zu verdealen.
Bei externen Remixarbeiten ist ein Vertrag ebenfalls sehr zu empfehlen. Geregelt werden dabei: Einmalige Auftragszahlung + evt. Lizenzbeteiligung, Uebertragung der Rechte, evt. Bearbeitungsrechte (Urheberrechtsanteil).
8. Management- und Agenturverträge
Manager und Booking-Agenten sind eigene Firmen, welche nach Vertragsabschluss in eurem Namen wirtschaften und euch bei eurer Geschäftstätigkeit unterstützen. Oftmals brauchen diese juristisch spezielle Bewilligungen. Manager fungieren bestenfalls als Hub zwischen den Musikschaffenden und den Geschäftspartnern wie Plattenfirmen, Vertrieben, Verlagen und Presseorganen, während die Booking-Agentur darauf spezialisiert ist, Auftritte zu besorgen und diese zu organisieren. Wichtige Elemente in diesen Verträgen sind die entsprechenden Rechtsübertragungen, in Eurem Namen agieren und Verträge mit Drittfirmen abschliessen zu dürfen.