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Verwertungsgesellschaften für Anfänger – die Arbeit von GVL, Swissperform und Co.

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Collecting society

Man verliert leicht die Orientierung im Rechte-Dschungel der Musikindustrie. Nicht nur, dass zwischen Autoren und Komponisten auf der einen sowie ausübenden Künstlern auf der anderen Seite unterschieden wird, auch der Song selbst sowie die eigentliche Aufnahme werden unterschieden. Um den Überblick zu wahren und die Vergütung von Künstlern sicherzustellen, wurden Verwertungsgesellschaften ins Leben gerufen. Man mag ihre Arbeitsweise angesichts der technologischen Möglichkeiten als veraltet und langsam kritisieren. Aktuell sind sie für viele Künstler allerdings eine wichtige, in vielen Fällen sogar die einzige Einnahmequelle.

Wir nehmen uns heute die Verwertungsgesellschaften für ausübende Künstler vor, zeigen euch am Beispiel der deutschen GVL die Funktionsweise und sagen euch, welche Verwertungsgesellschaft in eurem Land für ausübende Künstler zuständig ist.

Was macht die GVL?

„Wer etwas Künstlerisches kreiert oder hierfür die wirtschaftliche Grundlage schafft, muss Geld für die Nutzung seiner Leistungen erhalten“, bringen es Guido Evers und Dr. Tilo Gerlach, Geschäftsführer der GVL, auf den Punkt. Seit 1959 hat es sich die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten zur Aufgabe gemacht, die angemessene Vergütung berechtigter „Künstler, Hersteller und Veranstalter künstlerischer Werke für ihre kreativen Leistungen“ sicherzustellen (was unter angemessener Vergütung verstanden wird, könnt ihr hier nachlesen). Berechtigte sind im Falle der GVL in erster Linie ausübende Künstler, also diejenigen, die einen Song performen, sowie Studiomusiker, die an der Aufnahme beteiligt sind, und Tonträgerhersteller, also Labels. Auch Videoclipproduzenten zählen dazu. Man muss als Künstler nicht bei einem Label unter Vertrag stehen, um Berechtigter zu sein.

Die GVL vermittelt zwischen Rechteinhabern und Rechtenutzern. „Ohne die GVL als Verwertungsgesellschaft müssten Radio- und Fernsehsender, ebenso wie jede Gaststätte oder Diskothek, die Musik oder audiovisuelle Produktionen nutzen möchten, sich einzeln mit den an einer Produktion beteiligten Künstlern und den entsprechenden Produzenten einigen, ob sie diese Produktion verwenden dürfen. Umgekehrt müsste jeder Berechtigte für den Erhalt seiner Vergütung bei einer Vielzahl von Nutzungsvorgängen selbst und laufend Sorge tragen. Die GVL sorgt stattdessen dafür, dass es bei uns für beide Seiten – sowohl Rechteinhaber als auch Rechtenutzer – den Service eines so genannten ,One-Stop-Shops’ gibt. Die GVL lizenziert das Weltrepertoire an die Rechtenutzer und erhält dafür Einnahmen, die sie an die Rechteinhaber ausschüttet“, erklären Gerlach und Evers.

Schwestergesellschaften & Unterschiede

In der Schweiz heißt die Verwertungsgesellschaft für Leistungsschutzrechte Swissperform, in Österreich LSG-Interpreten. Darüber hinaus gibt es Adami in Frankreich, GDA in Portugal, Itsright in Italien, AIE in Spanien und PPL in Großbritannien. In manchen Ländern sind unterschiedliche Gesellschaften für unterschiedliche Medientypen zuständig. In Spanien beispielsweise ist AIE nur für Tonträger zuständig. Um audiovisuelle Produktionen, also Filme und Serien, kümmert sich AISGE. Auch in Großbritannien (BECS) und Österreich (VDFS) werden diese Medientypen unterschieden.

Unterschiedliche Länder, unterschiedliche Rechtslage. „In den UK gibt es beispielsweise keine Vergütung für die Privatkopie“, erklärt Burkhard Sehm, Justitiar und Leiter der Abteilung Recht/Internationales bei der GVL. Privatkopievergütung meint die Gebühr, die beim Kauf von potenziellen Tonträger wie DVDs, USB-Sticks, Festplatten und Smartphones anfällt. Sehm fährt fort: „Das internationale Umfeld ist in rechtlicher, wirtschaftlicher und operativer Hinsicht sehr heterogen, so dass sich in anderen Ländern unterschiedlichste Arten von Verwertungsgesellschaften etabliert haben. Verwertungsgesellschaften unterliegen den jeweiligen nationalen gesetzlichen Regelungen und geben sich eigene Verteilungspläne, die in dem jeweiligen Land rechtskonform sein müssen. Auch die Märkte funktionieren in den verschiedenen Ländern unterschiedlich. Ausländische Märkte müssen daher aufmerksam beobachtet werden sowie die Gegenseitigkeitsverträge, welche die jeweiligen rechtlichen und operativen Besonderheiten in den Ländern abbilden. Auch der operative Austausch erfordert eine hohe Flexibilität.“

Gegenseitigkeitsverträge führen dazu, dass die britische PPL zumindest im Ausland die Privatkopievergütung ein für ihre Künstler einsammeln kann. Allgemein gesagt stellen  Gegenseitigkeitsverträgen sicher, dass Künstler vergütet werden, wenn ihr Repertoire im Ausland verwertet wird. Ein Künstler kann aber auch in jedem Land eine andere Verwertungsgesellschaft mit der Wahrnehmung seiner Leistungsschutzrechte beauftragen. Die GVL arbeitet jedenfalls mit mehr als 40 Schwestergesellschaften zusammen, unter anderem mit sämtlichen der oben genannten.

Ausschüttung & Tracking

Weil die GVL nicht an allen Orten, wo Musik genutzt wird, gleichzeitig sein kann, dient als  Grundlage für die Verteilung an Berechtigte die Nutzung im Radio und Fernsehen. Radio- und TV-Sender melden die Nutzung direkt an die GVL. Die Ausschüttung für alle weiteren Nutzungen basieren auf Hochrechnungen. Die erste Ausschüttung an Künstler erfolgt im Folgejahr des Nutzungsjahrs. Die GVL zahlt jedoch nicht gleich die gesamte Summe aus, sondern reserviert einen großen Teil der Vergütung, „um allen an einer Produktion beteiligten Künstlern die Möglichkeit einzuräumen, sich darauf zu melden“, so Sehm. Die gesamte Summe wird schrittweise über drei weitere Jahre ausbezahlt. Wer sich bis dahin nicht meldet, geht leer aus.

Die italienische Itsright wurde erst 2010 gegründet. Auch sie stützt sich auf Hochrechnungen basierend auf der Nutzung im Radio und TV, zieht aber darüber hinaus das Monitoring unabhängiger Agenturen mit ein, wie uns Gianluigi Chiodaroli, Vorsitzender von Itsright erklärte.

In Frankreich arbeitet Adami mit weiteren Gesellschaften zusammen, um sämtliche Vergütungen einzusammeln: Privatkopie, Radio- und TV-Übertragung sowie weitere audiovisuelle Produktionen. Um die Privatkopievergütung kümmert sich COPIE France. Radio- und TV-Sender senden ihre Playlists and die Organisation SPRE. Zusätzlich ermittelt Adami die Musik-Verkaufszahlen, um die Gesamtnutzung ihres Repertoires zu bestimmen. Die Vergütung der Beteiligten an audiovisuellen Produktionen, etwa Schauspieler, basiert auf den Gehältern, die sie für ihre Rolle in der Produktion erhalten haben.

Fazit

Künstler für Musiknutzung zu vergüten ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Unterschiedliche Rechte für unterschiedliche Arten von Künstlern sowie Unterschiede von Land zu Land machen die Sache nicht einfacher. Es ist leicht, auf Verwertungsgesellschaften herumzuhacken, weil das Geld eine ewige Zeit braucht, um beim Künstler zu landen. Zugegeben, angesichts des technologischen Fortschritts ist es schwer nachvollziehbar, weshalb es so lange dauert, oder weshalb es so schwer ist, die Beteiligten an einer Produktion ausfindig zu machen. Es wird interessant sein, zu sehen, wie Technologie die Arbeitsweise von Verwertungsgesellschaften künftig beeinfluss. Immerhin ist einiges im Anmarsch, allen voran die Blockchain.

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