Copyright: Dos and Don’ts des Urheberrechts in der digitalen Welt
- 08 Oktober 2014, Mittwoch
Die Urheber- und Leistungsschutzrechte* wurden erschaffen, um schöpferisch tätige Künstler vor dem Diebstahl von geistigem Eigentum zu bewahren. Der erste wichtige moderne internationale Vertrag zum Urheberrecht wurde 1886 in der Schweiz abgeschlossen: die Berner Übereinkunft. Es wurde vereinbart, dass alle Werke von Urhebern mindestens 50 Jahre über deren Tod hinaus urheberrechtlich geschützt sein sollten, wobei die Schutzdauer auf Wunsch einzelner Länder auch verlängert werden konnte. Es wurde weiter beschlossen, dass das Urheberrecht international gelten sollte, sprich über das Land des Wohnsitzes, bzw. in dem das Werk erschaffen wurde, hinaus.
Die Gesetze zur Regelung des Urheberrechts wurden über die Jahre häufiger geändert, sie variieren und sind abhängig davon, wo sich dein Wohnort befindet. In den USA, beispielsweise, waren bis in die 1970er Jahre lediglich die Urheberrechte geschützt, nicht jedoch die Aufnahme- und Verwertungsrechte. Die USA traten 1988 der Berner Übereinkunft bei. In der EU wurde 1993 die sogenannte Schutzdauerrichtlinie etabliert, die besagt, dass Werke noch bis zu 70 Jahre über den Tod ihrer Urheber hinaus geschützt sind. Tonträger wurden dabei zunächst nicht berücksichtigt. 2011 jedoch einigte sich die EU auf eine Richtlinie zur Schutzdauer für die Werke von ausübenden Künstlern und Herstellern von Tonträgern, die noch 70 statt nur 50 Jahre über den Tod hinaus gelten sollte. Vermeintlich hilft diese Richtlinie ausübenden Künstlern, die sich jung für den Musikerberuf entschieden haben und die länger als nur 50 Jahre geschützt werden und fortlaufende Tantiemenzahlungen erhalten sollten.
Man sollte als Musiker die Grundlagen des Urheberrechts verstehen, vor allem im Zeitalter der digitalen Verbreitung. Online ist es weniger klar, wem was gehört, so passieren schneller Fehler und du ziehst die falschen Schlüsse, was deine eigenen Veröffentlichungen angeht. Man unterscheidet zwei Arten des Urheberrechts: zum einen wird der Urheber geschützt, der die Melodie eines Songs und/oder den Text geschrieben hat und zum anderen die Leute, die die eigentliche Aufnahme eingespielt oder produziert haben. Mehr Hintergrundinfo dazu findest du in unserem letzten Post Meine Urheber- und Leistungsschutzrechte.
Wenn du deine eigene Musik Online vertreibst, Cover erstellst oder deine sozialen Musiknetzwerke, zum Beispiel deinen YouTube-Kanal verwaltest, dann musst du wissen, wie du dein Werk schützt und gleichzeitig musst du wissen, wie du anderer Leute Arbeit respektierst. Es kommt immer häufiger zu digitalem Betrug. Es gibt Leute, die versuchen, die Arbeit von anderen Künstlern als ihre eigene zu verkaufen und die glauben, dass sie damit durchkommen, wenn sie ein bisschen an einer Aufnahme herummanipulieren oder unter falschem Namen laufen.
Hier eine Liste mit den wesentlichsten Punkten, die man beachten sollte, wenn der digitale Vertrieb korrekt ablaufen soll:
- Du kannst nicht einfach etwas re-mastern und es dann als „neu“ verkaufen. Mastering ist ein Prozess, den du bei deinem eigenen Originalwerk durchführen solltest. Es ist kein Mittel, sich einen bereits existierenden Song anzueignen und er verleiht dir keinerlei schöpferische Autorität über einen Song.
- Du darfst nichts verkaufen, das gemeinfrei zur Verfügung gestellt wurde, auch wenn du es vorher re-masterst: das ist so, als würdest du Leitungswasser zum Verkauf anbieten. Du darfst Bilder, Musik, etc. von Public Domains zwar kostenfrei nutzen, aber sie sind weder dein schöpferisches noch dein geistiges Eigentum, du kannst sie also nicht monetarisieren.
- Du musst dir die Genehmigung der Inhaber der notwendigen Rechte, von den Labels und von den Musikvertrieben einholen, wenn du einen Cover-Song veröffentlichen willst. Du darfst nicht einfach die Arbeit anderer Leute hochladen und von den Einnahmen profitieren, du darfst ohne Genehmigung auch keine Cover veröffentlichen. Wenn du so etwas trotzdem tust, dann kannst du mit einer Klage bzw. mit Problemen rechtlicher Art rechnen.
*die Urheber- und Leistungsschutzrechte - im Folgenden der Einfachheit halber zusammengefasst als „das Urheberrecht“