Was ein Musikverlag genau ist oder machen sollte, bleibt für viele ein Mysterium. Braucht es so was? Und wem bringt das was…? Fragen über Fragen, die es zu klären gilt, denn die Rolle des Musikverlags hat sich im Laufe der Zeit geändert, und es herrschen stürmische Zeiten in der Musikbranche.
Geschichtliches
Lange bevor es den Tonträger gegeben hatte, gehörte das Vervielfältigen von Musik alleinig zur Kernkompetenz der Verlagsbranche. Deren Tätigkeit bestand ursprünglich darin, Noten auf Papier zu drucken und diese zu vertreiben und zu verleihen. Unter Vertrag genommen wurden Komponisten und Textdichter, welche den Verlagen ihre Nutzugsrechte an der Verwertung eingeräumt hatten. Man kann dies aktuell mit einem Buchautor vergleichen, der seine Rechte bezüglich Veröffentlichung und Vervielfältigung an einen Buchverlag abtritt.
Die Tonträgerindustrie, welche durch zahlreiche Erfindungen und technische Errungenschaften seit Edison’s Patentanmeldung im Jahre 1877 aufgeblüht war und sich rasch entwickelt hatte, lief dem Musikverlag in Sachen Vervielfältigung mehr und mehr den Rang ab und avancierte in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts zum Hauptakteur in Bezug auf Massenverbreitung von Musik.
Heutzutage kümmert sich der Musikverlag primär um die Rechtevergabe und kommerzielle Nutzung dessen Katalogs und nicht mehr um den Notendruck.
Aufgaben und Service eines Musikverlags
Ein Musikverlag verpflichtet Komponisten und Textdichter mittels exklusiven Autorenvertrags oder mittels einzelnen Titelverträgen. Dazu überträgt der Autor dem Verleger zahlreiche Nutzungsrechte zwecks Verwertung in allen möglichen Medienbereichen, vorwiegend im Bereich der Synchronisation. Unter dem Begriff „Synchronisation“ versteht man nichts anderes, als Bild und Ton zu vereinen, z.B. in Film und Werbung, aber auch in Computerspielen oder auf YouTube. Dazu handelt der Verlag im Namen des Autoren eine Vergütung mit den jeweiligen Nutzern (z.B. Filmproduzenten) aus und erteilt diesbezüglich eine Lizenz, auf Basis des ausgehandelten Verteilungsschlüssels oder Pay-Offs. Dies bezieht sich aber lediglich auf die Komposition per se – denn möchte der Nutzer auch Tonaufnahmen verwenden, dann muss er sich bei den Eigentümern dieser Aufnahme (normalerweise Plattenlabels) ebenfalls um eine Lizenz bemühen.
Eine weitere Kernaufgabe des Musikverlags liegt in der administrativen Verwaltung der Werke. Titel werden dazu via Verlag bei den entsprechenden Verwertungsgesellschaften angemeldet, im Katalog verwaltet und via Subverlage in der ganzen Welt registriert. Nicht ganz unwesentlich ist auch die administrative Tätigkeit des Verlegers in Bezug auf das Inkasso der Tantiemen, da die Urheberrechtsgesellschaften erfahrungsgemäss weniger aktiv vor Ort das Geld der Komponisten und Textdichter einfordern.
Moderne Musikverlage sollten aber auch pro-aktiv dafür sorgen, dass die Werke ihrer Autoren eine grösstmögliche Verbreitung finden! So ist es heute wichtiger denn je, dass Musikverlage über ein branchenübergreifendes Netzwerk verfügen und die firmeninternen A&R’s in engem Kontakt zu Vertretern der Plattenindustrie oder zu Betreibern von Tonstudios stehen. Der Verlag muss seine Autoren dabei unterstützen, die Songs bei Plattenfirmen und Künstlern zu platzieren („Pitchings“) oder die Werke zumindest als Demo in einem Studio aufnehmen zu können.
Oft veranstalten Musikverleger auch Workshops oder ermöglichen ihren Autoren die Teilnahme an sogenannten „Writing Camps“, wo Komponisten und Texter verschiedener Couleur aufeinandertreffen und gemeinsam Songs schreiben.
Bei exklusiven Autorenverträgen ist es auch gang und gäbe, dass der Verlag die Autoren finanziell unterstützt; hierzu werden Vorschusszahlungen auf die zu erwartenden Tantiemen, welche sowohl für Verlag wie auch Autoren direkt durch die Verwertungsgesellschaften vergütet werden, durch den Verlag geleistet. Diese Vorschusszahlung wird dann in Form einer „Zession“ bei der Verwertungsgesellschaft buchhalterisch hinterlegt, so dass urheberanteilige Tantiemen solange direkt an den Verlag ausbezahlt werden, bis der Vorschuss entsprechend getilgt ist. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten! Oftmals führen nicht vollständig rückbezahlte Vorschüsse dazu, dass Verlagsverträge automatisch verlängert werden und erst dann abgeschlossen oder kündbar sind, wenn dieser Betrag vollständig recouped ist.
Zusammenspiel mit Plattenlabels und Künstlern
Entgegen der landläufigen Meinung braucht es nicht zwingend einen Musikverlagsvertrag, und schon gar nicht beim selben Plattenlabel. Es ist einfach eine gängige Praxis, dass vorwiegend kleinere Musiklabels – nebst den Rechten an den Aufnahmen – gerne noch einen Teil der Urheberrechte übernehmen oder sich einverleiben wollen. Das war vielleicht mal insofern legitim, dass kleinere Labels damit bspw. hohe Kosten bei Tonträgerproduktionen (Vinyl usw.) durch höhere Einnahmen wieder einspielen konnten. In der Zeit des Digitalen Downloads und Streamings wäre dies aber reiner Wucher.
Falls man sich für die Vergabe von Verlagsrechten entscheidet, dann sollte man alle Angebote ausführlich prüfen und bestmöglich eine Drittfirma – losgelöst vom Label – auswählen. Wer international veröffentlicht und seine Kompositionen an den Mann bringen will, der kann in einem Musikverlag einen geeigneten Partner finden, insofern dieser die zuvor beschriebenen Aufgaben erfüllt. Das heisst aber nicht, dass sich der Autor nicht auch selbst aktiv darum bemühen sollte, nach Möglichkeiten Ausschau zu halten. Nur ein eng funktionierendes Zusammenspiel mit einer guten Kommunikation führt zum Erfolg.
Worin liegt denn nun der wesentliche Unterschied zwischen Musikverlag und Label? Simplifiziert ausgedrückt: „Der Musikverlag kümmert sich um die Komposition, das Musiklabel um die Tonaufnahme“.
Auf weitere Details werden wir in einem zukünftigen Blog eingehen.
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