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5 Dinge, auf die du achten solltest, wenn du einen Vertrag im digitalen Zeitalter unterschreibst

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An artist on stage singing into a microphone

In vielen unserer Beiträge geht’s es darum, wie du deine Karriere in Schwung bringst, etwa indem du die verfügbaren Technologien zunutze machst, deinen Youtube-Kanal optimierst oder Fehler auf Soundcloud vermeidest. Doch worauf solltest du achten, wenn sich die ganze harte Arbeit endlich auszahlt, wenn der große Moment schließlich da ist: die Vertragsunterzeichnung?

„Viel hat sich nicht verändert“, sagt Wim Schreurs Rechtsanwalt bei Ubilex, einer Anwaltkanzlei die auf Technologie und Entertainment spezialisiert ist. „Die Verträge sind im Prinzip dieselben wie vor 20 Jahren. Es geht darin immer noch um die Dauer, Optionen, Territorien, Klauseln zur Verteilung der Tantiemen“, so der Experte. Worauf solltest du also besonderes Augenmerk legen?

Dauer von Verträgen: Vertragslaufzeit vs. Verwertungslaufzeit

Die Vertragslaufzeit bezeichnet die Dauer, für die ein Künstler exklusiv an ein Label gebunden ist. Die Masterrechte an allen Aufnahmen, die während dieser Vertragslaufzeit entstehen, werden in der Regel an das Label abgetreten. Das Label kann diese Masterrechte im Rahmen der Verwertungslaufzeit ausschlachten. Die Vertragslaufzeit endet normalerweise sechs bis zwölf Monate nach der Veröffentlichung des letzten Releases unter der Vereinbarung. Die Vertragslaufzeit schränk die Freiheit des Künstlers ein, weil er in dieser Zeit nicht einfach zu einem anderen Label wechseln kann.

Die Verwertungslaufzeit bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Label Aufnahmen ausschlachten kann, die innerhalb der Vertragslaufzeit entstanden sind. Bei traditionellen Veröffentlichungen wie physischen CDs oder Downloads steigt die Verkaufskurve unmittelbar nach der Veröffentlichung rasch an, fällt dann aber auch wieder rasch ab. In solchen Fällen muss dem Label keine sonderlich lange Verwertungslaufzeit eingeräumt werden. Dasselbe gilt, wenn Künstler vorwiegend auf Single- statt Albumbasis veröffentlichen wie etwa im Bereich der elektronischen Musik.

Das ändert sich mit dem Aufkommen von Streaming, wo Playlisten eine wichtige Rolle spielen, „weil ein Song, sobald er zu einer Playlist hinzugefügt wurde, immer öfter gehört wird. In dem Fall macht es also Sinn, deinem Label eine längere Verwertungslaufzeit einzuräumen“, so Schreurs.

Darüber hinaus erhalten viele Labels heute einen Passive Share, einen passiven Anteil an den Live-Einnahmen des Künstlers – oft auch an den Merchandise-, Sponsoring- und Werbeeinnahmen. Diese werden während der Vertragslaufzeit fällig. „Aus diesem Grund bevorzugen wir kürzere Vertragslaufzeiten für Nachwuchs-Acts“, erklärt Schreurs.

Optionen

Optionen bezeichnen das Recht eines Labels, nach der Veröffentlichung eines Songs oder Albums eine weitere Aufnahme oder mehrere weitere Aufnahmen zu veröffentlichen. Laut Schreurs, unterliegen diese zusätzlichen Veröffentlichungen denselben Vertragsbedingungen. Wer seinem Label Optionen einräumt erhält für diese Optionen also auch Vorschüsse.

Vor allem Künstler, die hauptsächlich Singles veröffentlichen, sollten sich nicht nur fragen, wie viele Optionen sie ihrem Label einräumen, sondern auch, wann diese Optionen gezogen werden müssen, etwa innerhalb eines gewissen Zeitraums nach der Veröffentlichung der vorangegangenen Single bzw. des vorangegangenen Albums. Je früher du weißt, wann das Label die Option ziehen wird, desto früher weißt du auch, ob du mit einem weiteren Vorschuss rechnen kannst.

Vorschüsse

Apropos: Vorschüsse sind generell niedriger geworden. Ein Grund dafür ist die Tatsache, dass gerade kleinere Labels schlicht das Geld nicht mehr zur Verfügung haben. Ein Weiterer Grund sind Produktionskosten, die nie günstiger waren als heute, vor allem im Bereich elektronischer Musik. Zu guter Letzt ist es für Labels viel schwieriger geworden, Umsätze vorherzusagen, was im physischen Zeitalter recht einfach war.

Ein Beispiel: Früher bedeutete ein Vorschuss von 10.000 Euro sowie Tantiemen von 20 Prozent, dass du als Künstler 50.000 Euro einspielen musstest, um mit deinem Label im Reinen zu sein (aufgrund der Tatsache, dass Vorschüsse stets zurückgezahlt werden müssen). Um einen Umsatz von 50.000 Euro zu erzielen musste das Label 5000 Einheiten zu einem Preis von zehn Euro absetzen. Dies versetze Künstler in eine sehr interessante Verhandlungsposition, dass sie das Label fragen konnten: „Wollt ihr wirklich nur 5000 Einheiten absetzen?“ Die Antwort des Labels: „Nein, nein, wir zielen auf 20.000 Stück ab.“ Daraufhin konnte der Künstler sagen: „Nun, das spiegelt der Vorschuss allerdings nicht wider.“

Territorien

Im physischen Zeitalter war es ein großes Risiko für Labels, in einem ausländischen Territorium zu veröffentlichen. Man musste CDs importieren und die Verwertungsgesellschaft des Künstlers im Vorfeld für die mechanische Vervielfältigung bezahlen. Dann waren da Verpackungs- und Versandkosten, jede Kopie war eine zusätzliche Investition. Zudem musste man in lokale Marketingkampagnen investieren, um im nationalen Radio und der nationalen Presse zu landen.

„Im Falle von Downloads und Streaming ist es nicht länger der Inhaber der Masterrechte, der die Mechanicals im Vorfeld zahlen muss. Mehr noch: Er muss den Verlag oder die Verwertungsgesellschaft überhaupt nicht mehr für das Recht der mechanischen Vervielfältigung bezahlen, das besorgen die Streaming-Plattform oder der Download-Shop selbst. Es fallen keine Verpackungs- und Versandkosten mehr an und Marketing- bzw. Promo-Kampagnen sind zunehmend international ausgelegt“, erklärt Schreurs.

Tantiemen

Seit dem Leak des Sony-Spotify-Vertrags ist klar: der wahre Grund, weshalb Künstler so wenig Streaming-Einnahmen verbuchen, ist die Gier der Labels. Wim Schreurs demonstriert, dass ein Do-it-Yourself bzw. Decide-it-yourself-Künstler im Streaming-Bereich weitaus besser abschneidet als ein Künstler, der von einem Label repräsentiert wird. Der Anwalt legt zugrunde, dass ein User auf Spotify im Schnitt einen Cent pro Stream generiert. Weil in ersterem Fall kaum ein Zwischenhändler involviert ist, der sich seinen Anteil sichert, erhält ein DIY-Künstler 5670 Euro für eine Million Streams auf Spotify. Aufgrund des hohen Anteils, den sich ein Major Label in der Regel abzwickt, wird dieser Betrag auf 1890 Euro dezimiert. Noch schlechter sieht es für Künstler aus, die bei einem Indie Label unter Vertrag stehen, das sich nicht nur den eigenen Anteil sichert, sondern zusätzlich noch einen Vertrieb/Aggregator beauftragt, der ebenfalls einen Teil behält.

Wirklich schlimm sieht die Lage aus, wenn es sich um weltweite Deals handelt, weil Sublizenzierung an weitere Vertragspartner überall auf der Welt deine Einnahmen noch weiter kannibalisiert. Spalte D zeigt die Situation eines Künstlers, dessen Indie- oder Major-Label eine Aufnahme an andere lokale Labels in den jeweiligen Territorien lizenziert hat. Das ist keine Ausnahmeerscheinung. Der Lizenznehmer behält oft 70 Prozent, weshalb nur 30 Prozent an das Label des Künstlers weitergeleitet werden. Von diesen Nettoeinnahmen erhält der Künstler wiederum nur 50 Prozent. Schreurs: „Der Punkt ist: es ist wichtig bei der Vertragsunterzeichnung festzulegen, auf welcher Grundlage die Tantiemen berechnet werden, vor allem, wenn es um die Verwertung in anderen Territorien geht. Geschieht die Berechnung auf Grundlage der Nettoeinnahmen des Labels oder der Ausschüttungssumme der Plattform? Meiner Erfahrung nach ist es möglich, auszuhandeln, dass die Künstlertantiemen auf Basis der ,Quelle’ berechnet werden, statt auf Basis dessen, was letztendlich beim Label ankommt.“

Dies sind die wichtigsten Dinge, über die ihr bescheid wissen solltet, wenn ihr einen Vertrag unterzeichnet, damit ihr auf sämtliche Klauseln hinweisen könnt, die dem digitalen Zeitalter nicht länger angemessen sind. Labels sind noch wichtig, allein aufgrund des Prestigefaktors. Gerade die Majors neigen jedoch dazu, sich nach wie vor unverhältnismäßig auf Kosten des Künstlers zu bereichern. Lasst euch nicht verarschen!

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