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Die wichtigsten Verträge in der Musikindustrie

  • Martina
  • 06 Oktober 2022, Donnerstag
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Most important contracts music industry imusician

Obwohl vor allem die kreativen und unterhaltsamen Seiten der Musikindustrie beworben werden, sind rechtlich durchsetzbare Vereinbarungen, wie z. B. Verträge, ein wesentlicher Bestandteil des Berufs von Musiker*innen. Leider kommt es immer noch häufig vor, dass Verträge übersehen oder nicht gründlich genug gelesen werden, was fatale Folgen für das Berufsleben von Künstler*innen haben kann. In diesem Artikel führen wir dich durch die wichtigsten Verträge, die du in der Musikbranche kennen solltest, um deine Karriere und deinen beruflichen Erfolg zu schützen.

Was sind die wichtigsten Verträge im Musikgeschäft?

1. Bandvertrag

  • Parteien: Mitglieder einer Band
  • Dauer: im gegenseitigen Einvernehmen
Egal, ob ihr euch seit Monaten oder schon ein ganzes Leben lang kennt: Es ist unerlässlich, mit euren Bandkollegen einen Bandvertrag zu schließen. Das sollte eigentlich das Erste sein, was man tut, wenn man mit jemandem eine Band gründet.

Ein Bandvertrag dient dazu, steuerliche und rechtliche Angelegenheiten innerhalb der Band zu regeln, z. B. die Verteilung von Einkommen und Arbeitsplätzen, Versicherungen, Besitz von Instrumenten/Ausrüstung und Stimmrecht innerhalb der Gruppe. Er ist auch sehr nützlich im Falle von schwierigen Situationen oder Rechtsstreitigkeiten, die den Namen der Band, den Austritt von Bandmitgliedern, die Auflösung der Gruppe oder andere Schicksalsschläge betreffen. Das Fehlen eines Bandvertrags kann auf Dauer sehr teuer, zeitaufwendig und kräftezehrend sein.

2. Übertragung von Rechten an Musiker*innen und Sänger*innen

  • Parteien: ein/e Künstler*in und externe/r Musiker*in
  • Dauer: mindestens ein Jahr oder die Dauer eines Projekts

Wenn du als Solokünstler*in auftrittst und beschließt, externe Musiker*innen und Sänger*innen zu engagieren, ist es ratsam, einen Vertrag über die "Übertragung von Rechten" abzuschließen. Dieser Vertrag regelt die Honorare und gegebenenfalls die Gewinnbeteiligung sowie die Art der verwandten Rechte, die den Gastmusiker*innen oder -sänger*innen gewährt oder übertragen werden.

Die Übertragung der Rechte muss in schriftlicher Form erfolgen, und obwohl das Dokument kein bestimmtes "Zauberwort" erfordert, muss es die Absicht des Künstlers, das Urheberrecht zu übertragen, klar zum Ausdruck bringen. Das Wichtigste ist, dass du die Erlaubnis zur Nutzung und Vervielfältigung der Leistungen erhältst. Es muss klar angegeben werden, welche Vergütungsansprüche erstattet werden können. Generell gilt: Je spezifischer und detaillierter die schriftliche Übertragung formuliert ist, desto besser.

3. Verträge mit Verwertungsgesellschaften und Verlegern

  • Parteien: zwischen Musiker*in und einem Verlag oder einer Verwertungsgesellschaft
  • Dauer: mindestens 1 Jahr, gefolgt von verschiedenen Optionsfristen
Wenn du als Komponist*in oder Texter*in tätig bist, solltest du dich so schnell wie möglich mit einer Verwertungsgesellschaft in Verbindung setzen und einen sogenannten "Abtretungsvertrag" abschließen. Es ist gut zu wissen, dass es in den meisten Ländern eigene Verwertungsgesellschaften wie die SUISA, die GEMA usw. gibt, die weltweit zusammenarbeiten. Das bedeutet, dass deine Tantiemen auch international eingezogen werden. Die Verwertungsgesellschaften fungieren als Verwahrer deiner Songs und ziehen die Zahlungen für die Nutzung deiner Songs ein, wobei sie lediglich einen Anteil von 10% einnehmen. Für Bands ist es wichtig, im Voraus zu entscheiden, wer als Urheber Urheber-Anteile übernimmt und wer nicht. So vermeidest du später unangenehme Diskussionen (du kannst dies auch im Bandvertrag regeln). Deine Urheberrechte kannst du über die Verwertungsgesellschaften für Leistungsschutzrechte wie GVL oder SwissPerform schützen lassen.

Da Verwertungsgesellschaften unterschiedliche Angebote machen können, ist es wichtig, dass du den Vertrag, den du abschließen willst, genau liest. Die GEMA zum Beispiel bietet nur einen Pauschalvertrag an, das heißt, der Vertrag gilt für dein gesamtes Werk. Du kannst dann nicht auswählen, welche Titel sie übernehmen und welche sie auslassen sollen.

Autor*innen und Texter*innen können auch einen Teil ihrer Urheberrechte an einen Musikverlag übertragen. In diesem Fall gibt es Einzeltitelverträge oder exklusive Autorenverträge, für die ein entsprechender Vorschuss gezahlt wird. Die wichtigsten Elemente dieser Verträge sind: Vertragsdauer, Territorium, Umfang der Rechte, Pflichten des Verlags und der Autor*innen sowie Synchronisationsrechte. Es empfiehlt sich, Musterverträge anzuschauen und genau zu prüfen, welche Rechte du zu welchen Bedingungen übertragen möchtest.

4. Vertrag mit der Plattenfirma

  • Parteien: zwischen Künstler*in und einer Plattenfirma
  • Dauer: die ursprüngliche Laufzeit beträgt mindestens ein Jahr.

Mit der Unterzeichnung eines Plattenvertrags überträgst du die "Rechte an der Aufnahme" an das Label, das an deinen Tracks interessiert ist. Es ist wichtig zu wissen, dass ein klassischer Plattenvertrag ein komplexes Dokument ist und es daher für Musiker*innen schwierig sein kann, den Dreh herauszubekommen. Er regelt die Herstellung, den Vertrieb und die Vermarktung der Platte und betrifft alles, von der Höhe des Vorschusses, mit der du als Musiker*in arbeitest, über den Prozentsatz, den du aus dem Vertrag erhältst, bis hin zu der Frage, ob das Label sich um deine sozialen Medien kümmert oder nicht. Andere Dinge, die in Plattenverträgen geregelt sind, sind: Produktionsvolumen, Format, Exklusivität, Dauer, Sublizenzrechte, Synchronisations- und Merchandising-Rechte.


Die Erstlaufzeit eines Plattenvertrags beträgt in der Regel ein Jahr, gefolgt von mehreren Optionszeiträumen. Bevor du einen Plattenvertrag abschließt, solltest du daher unbedingt deine Ziele mit der Plattenfirma transparent machen und sicherstellen, dass du jeden Aspekt des Vertrages vollständig verstehst. Worauf du bei einem Plattenvertrag unbedingt achten solltest, sind: angemessene Tantiemen, versteckte Tantiemenabzüge oder ob eine Veröffentlichungsverpflichtung enthalten ist. Ein Jahr ist ein langer Zeitraum für einen Vertrag, der sowohl ungünstig als auch unrentabel sein kann.

5. Vertriebsverträge

  • Parteien: Ein Label/Künstler*in und ein Vertrieb
  • Dauer: Zwischen 1 und 5 Jahren
Vertriebsverträge werden in der Regel zwischen Plattenfirmen und Vertrieben geschlossen. Dies mag einer der Gründe sein, warum Plattenfirmen für Musiker*innen attraktiv sind – sie übernehmen die umfangreiche Hintergrundarbeit, aber traditionell zum Preis ihrer Eigentumsrechte. Wenn du dich für eine unabhängige Veröffentlichung ohne die Beteiligung eines Labels entscheidest, kannst du selbst einen direkten Vertriebsvertrag mit Aggregatoren abschließen. Auf diese Weise überträgst du in der Regel keine Rechte an deinen Aufnahmen, sondern lediglich das (ausschließliche) Recht, deine Inhalte in den entsprechenden Partnershops des Vertriebs zu vertreiben, sowohl digital als auch physisch.

Im Falle einer physischen Veröffentlichung gibt es auch Kombi-Verträge, die nicht nur den Vertrieb deines Produktes, sondern auch die Herstellung beinhalten. In einem Vertriebsvertrag werden folgende Punkte geregelt: Vertriebsgebiet, vertragsgegenständliche Tonträger, Freigabe, Kosten und Bezahlung, Geschäfte mit Verwertungsgesellschaften, Schutzrechte und Lagerverwaltung.

6. Gastspielverträge

  • Parteien: Veranstalter*in und dem Management/Booking einer/s Künstler*in
  • Dauer: für die Dauer des Auftritts
Bei Konzerten und Auftritten muss ein Gastspielvertrag zwischen der Veranstalter*in und/oder deinem Management/Booking geschlossen werden. Je nach Größe des gebuchten Acts können diese Verträge extrem lang und voller Sonderwünsche, umfangreicher Bestimmungen und Erwartungen sein. Sie sind aber unbedingt notwendig, um Missverständnissen und Unstimmigkeiten vorzubeugen. Der Gastspielvertrag kann entweder vom ausübenden Künstler*innen oder von der Organisation, die die/den Künstler*in anheuert, initiiert werden. Er garantiert, dass die/der Musiker*in wie versprochen zum Auftritt erscheint, und stellt gleichzeitig sicher, dass Künstler*innen im Gegenzug vom Veranstaltungsort bezahlt werden.

Zu den grundlegenden Punkten des Gastspielvertrags gehören: Ort und Dauer des Auftritts, Gage und Art der Bezahlung, Pflichten des Künstlers und des Veranstalters, technische Reiter, Kosten, Transport und Logistik, Rücktrittsvereinbarung und damit verbundene Gebühren, Versicherung, Sozialversicherung und Beiträge zur Verwertungsgesellschaft. Spezifischere und umfangreichere Auftrittsverträge können zusätzliche Informationen und Forderungen in Bezug auf Backstage-Vergünstigungen, Merchandise-Verkäufe, Gästelisten oder die Erlaubnis zur Aufzeichnung des Auftritts enthalten.

7. Verträge mit Produzent*innen und Remixer*innen

  • Parteien: artist/record labels and producers/producing companies/music engineers
  • Dauer:
Musikproduktionsverträge werden in der Regel zwischen Produzenten, Produktionsfirmen oder Musikingenieuren und den jeweiligen Plattenfirmen oder direkt den Künstlern abgeschlossen. Die Produzenten sind für den Produktionsprozess, die Aufnahmen und den Stil der Aufnahmen im Studio verantwortlich, und ein Produktionsvertrag regelt ihre Verantwortlichkeiten und ihre damit verbundene Vergütung. Diese Vergütung wird in der Regel in Form einer einmaligen Zahlung und/oder einer Gewinnbeteiligung in Form von Tantiemen gewährt. Wird ein Produktionsvertrag zwischen Produzenten und Künstlern geschlossen, übernehmen die Produzenten oft die Rolle von Investoren, die an einen bestimmten Act glauben und versuchen, den Künstler nach der Produktion erfolgreicher Aufnahmen an eine Plattenfirma zu verkaufen.

Ein Vertrag ist auch sehr empfehlenswert, wenn du einen Produzenten beauftragst, extern kreativ zu remixen. In diesem Vertrag wird meist Folgendes geregelt: eine einmalige Zahlung für den Auftrag (eine Vorabvergütung) und mögliche Tantiemenanteile oder eine Kombination aus beidem. Darüber hinaus verbleiben die Urheberrechte am Original und am remixten Master entweder beim Künstler oder der Vertrag regelt auch die Übertragung von Rechten und Bearbeitungsrechten (Anteil an den Urheberrechten) an den Produzenten.

8. Künstlermanagement- und Agenturverträge

  • Parteien: Künstler*in und einer Manager/Booking-Agentur
  • Dauer: zunächst für 1 Jahr, danach kann er verlängert werden
Manager und Booking-Agenturen arbeiten als eigenständige Firmen, die in deinem Namen arbeiten und deine geschäftlichen Aktivitäten unterstützen, nachdem sie einen Vertrag mit dir abgeschlossen haben. Sie benötigen oft eine besondere rechtliche Genehmigung. Manager*innen fungieren am besten als zentrale Anlaufstelle zwischen den Musikschaffenden und ihren Geschäftspartnern wie Plattenfirmen, Vertrieben, Verlagen und Presseorganen. Die Entscheidung, sich einen Manager zu nehmen, ist eine ernsthafte Entscheidung und auf jeden Fall eine Überlegung wert. Je mehr Zeit du als Künstler*in mit dem Verhandeln, Entwickeln und Organisieren von Strategien rund um deine Karriere verbringen musst, desto weniger Zeit und Energie hast du für deine Arbeit und desto weniger Geld kannst du damit verdienen. Ein Künstlermanagementvertrag soll die Beziehung zwischen den beiden Parteien umreißen und die Managementaufgaben und die Vergütung festlegen. Darüber hinaus sollte das Dokument auch hervorheben, was der Künstler nicht tun darf, ohne gegen den Vertrag und die Vereinbarung zu verstoßen.

Booking-Agenturen helfen Künstler*innen bei der Suche nach Auftritten und bei der Akquise von Auftrittsmöglichkeiten. Im Agenturvertrag werden die Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen dem Agenten und dem Künstler festgelegt, die Dauer des Dokuments und die Vergütung für den Agenten bestimmt.

9. Verträge über Musiklizenzen

  • Parteien: der Eigentümer des Liedes (Künstler*in/eine Plattenfirma) und eine zweite Partei, die das Musikstück des Eigentümers nutzen möchte
  • Dauer: kann je nach Vertrag unterschiedlich sein, aber Künstler*innen sollten eine eher kurze Laufzeit verlangen
Synchronisations- oder Musiklizenzverträge sind rechtliche Vereinbarungen zwischen Eigentümern von Songs oder Master-Aufnahmen und Parteien, die diese Musikstücke nutzen wollen. Diese Verträge dienen der Lizenzierung der Synchronisierung von urheberrechtlich geschützter Musik mit anderen Inhalten. Dabei kann es sich um audiovisuelle Inhalte wie Filme, Fernsehserien und Werbung, Videoaufzeichnungen und Videospiele handeln, aber auch um nichtvisuelle Werke wie Theateraufführungen und -produktionen oder Radiowerbung.

In einem Sync-Lizenzvertrag sollten die Art der Nutzung des Werks, die Länge des Abschnitts, der Stellenwert des Cues sowie die Vergütung für die Künstler*innen festgelegt werden.

Fazit

In diesem Artikel haben wir einige der gebräuchlichsten Verträge und Vereinbarungen in der Musikbranche behandelt. Sie alle sind unglaublich wichtig, und deshalb ist es wichtig, dass Sie sie vor der Unterzeichnung sorgfältig lesen. Noch wichtiger ist jedoch, dass Sie sich Ihrer beruflichen Bedürfnisse und Ambitionen absolut sicher sind. Denken Sie daran, dass eine einmal eingegangene langfristige vertragliche Verpflichtung nur sehr schwer zu ändern oder zu kündigen ist.

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