Obwohl vor allem die kreativen und unterhaltsamen Seiten der Musikindustrie beworben werden, sind rechtlich durchsetzbare Vereinbarungen, wie z. B. Verträge, ein wesentlicher Bestandteil des Berufs von Musiker*innen. Leider kommt es immer noch häufig vor, dass Verträge übersehen oder nicht gründlich genug gelesen werden, was fatale Folgen für das Berufsleben von Künstler*innen haben kann. In diesem Artikel führen wir dich durch die wichtigsten Verträge, die du in der Musikbranche kennen solltest, um deine Karriere und deinen beruflichen Erfolg zu schützen.
Was sind die wichtigsten Verträge im Musikgeschäft?
1. Bandvertrag
- Parteien: Mitglieder einer Band
- Dauer: im gegenseitigen Einvernehmen
Ein Bandvertrag dient dazu, steuerliche und rechtliche Angelegenheiten innerhalb der Band zu regeln, z. B. die Verteilung von Einkommen und Arbeitsplätzen, Versicherungen, Besitz von Instrumenten/Ausrüstung und Stimmrecht innerhalb der Gruppe. Er ist auch sehr nützlich im Falle von schwierigen Situationen oder Rechtsstreitigkeiten, die den Namen der Band, den Austritt von Bandmitgliedern, die Auflösung der Gruppe oder andere Schicksalsschläge betreffen. Das Fehlen eines Bandvertrags kann auf Dauer sehr teuer, zeitaufwendig und kräftezehrend sein.
2. Übertragung von Rechten an Musiker*innen und Sänger*innen
- Parteien: ein/e Künstler*in und externe/r Musiker*in
- Dauer: mindestens ein Jahr oder die Dauer eines Projekts
Wenn du als Solokünstler*in auftrittst und beschließt, externe Musiker*innen und Sänger*innen zu engagieren, ist es ratsam, einen Vertrag über die "Übertragung von Rechten" abzuschließen. Dieser Vertrag regelt die Honorare und gegebenenfalls die Gewinnbeteiligung sowie die Art der verwandten Rechte, die den Gastmusiker*innen oder -sänger*innen gewährt oder übertragen werden.
Die Übertragung der Rechte muss in schriftlicher Form erfolgen, und obwohl das Dokument kein bestimmtes "Zauberwort" erfordert, muss es die Absicht des Künstlers, das Urheberrecht zu übertragen, klar zum Ausdruck bringen. Das Wichtigste ist, dass du die Erlaubnis zur Nutzung und Vervielfältigung der Leistungen erhältst. Es muss klar angegeben werden, welche Vergütungsansprüche erstattet werden können. Generell gilt: Je spezifischer und detaillierter die schriftliche Übertragung formuliert ist, desto besser.
3. Verträge mit Verwertungsgesellschaften und Verlegern
- Parteien: zwischen Musiker*in und einem Verlag oder einer Verwertungsgesellschaft
- Dauer: mindestens 1 Jahr, gefolgt von verschiedenen Optionsfristen
Da Verwertungsgesellschaften unterschiedliche Angebote machen können, ist es wichtig, dass du den Vertrag, den du abschließen willst, genau liest. Die GEMA zum Beispiel bietet nur einen Pauschalvertrag an, das heißt, der Vertrag gilt für dein gesamtes Werk. Du kannst dann nicht auswählen, welche Titel sie übernehmen und welche sie auslassen sollen.
Autor*innen und Texter*innen können auch einen Teil ihrer Urheberrechte an einen Musikverlag übertragen. In diesem Fall gibt es Einzeltitelverträge oder exklusive Autorenverträge, für die ein entsprechender Vorschuss gezahlt wird. Die wichtigsten Elemente dieser Verträge sind: Vertragsdauer, Territorium, Umfang der Rechte, Pflichten des Verlags und der Autor*innen sowie Synchronisationsrechte. Es empfiehlt sich, Musterverträge anzuschauen und genau zu prüfen, welche Rechte du zu welchen Bedingungen übertragen möchtest.
4. Vertrag mit der Plattenfirma
- Parteien: zwischen Künstler*in und einer Plattenfirma
- Dauer: die ursprüngliche Laufzeit beträgt mindestens ein Jahr.
Mit der Unterzeichnung eines Plattenvertrags überträgst du die "Rechte an der Aufnahme" an das Label, das an deinen Tracks interessiert ist. Es ist wichtig zu wissen, dass ein klassischer Plattenvertrag ein komplexes Dokument ist und es daher für Musiker*innen schwierig sein kann, den Dreh herauszubekommen. Er regelt die Herstellung, den Vertrieb und die Vermarktung der Platte und betrifft alles, von der Höhe des Vorschusses, mit der du als Musiker*in arbeitest, über den Prozentsatz, den du aus dem Vertrag erhältst, bis hin zu der Frage, ob das Label sich um deine sozialen Medien kümmert oder nicht. Andere Dinge, die in Plattenverträgen geregelt sind, sind: Produktionsvolumen, Format, Exklusivität, Dauer, Sublizenzrechte, Synchronisations- und Merchandising-Rechte.
Die Erstlaufzeit eines Plattenvertrags beträgt in der Regel ein Jahr, gefolgt von mehreren Optionszeiträumen. Bevor du einen Plattenvertrag abschließt, solltest du daher unbedingt deine Ziele mit der Plattenfirma transparent machen und sicherstellen, dass du jeden Aspekt des Vertrages vollständig verstehst. Worauf du bei einem Plattenvertrag unbedingt achten solltest, sind: angemessene Tantiemen, versteckte Tantiemenabzüge oder ob eine Veröffentlichungsverpflichtung enthalten ist. Ein Jahr ist ein langer Zeitraum für einen Vertrag, der sowohl ungünstig als auch unrentabel sein kann.
5. Vertriebsverträge
- Parteien: Ein Label/Künstler*in und ein Vertrieb
- Dauer: Zwischen 1 und 5 Jahren
Im Falle einer physischen Veröffentlichung gibt es auch Kombi-Verträge, die nicht nur den Vertrieb deines Produktes, sondern auch die Herstellung beinhalten. In einem Vertriebsvertrag werden folgende Punkte geregelt: Vertriebsgebiet, vertragsgegenständliche Tonträger, Freigabe, Kosten und Bezahlung, Geschäfte mit Verwertungsgesellschaften, Schutzrechte und Lagerverwaltung.
6. Gastspielverträge
- Parteien: Veranstalter*in und dem Management/Booking einer/s Künstler*in
- Dauer: für die Dauer des Auftritts
Zu den grundlegenden Punkten des Gastspielvertrags gehören: Ort und Dauer des Auftritts, Gage und Art der Bezahlung, Pflichten des Künstlers und des Veranstalters, technische Reiter, Kosten, Transport und Logistik, Rücktrittsvereinbarung und damit verbundene Gebühren, Versicherung, Sozialversicherung und Beiträge zur Verwertungsgesellschaft. Spezifischere und umfangreichere Auftrittsverträge können zusätzliche Informationen und Forderungen in Bezug auf Backstage-Vergünstigungen, Merchandise-Verkäufe, Gästelisten oder die Erlaubnis zur Aufzeichnung des Auftritts enthalten.
7. Verträge mit Produzent*innen und Remixer*innen
- Parteien: artist/record labels and producers/producing companies/music engineers
- Dauer:
Ein Vertrag ist auch sehr empfehlenswert, wenn du einen Produzenten beauftragst, extern kreativ zu remixen. In diesem Vertrag wird meist Folgendes geregelt: eine einmalige Zahlung für den Auftrag (eine Vorabvergütung) und mögliche Tantiemenanteile oder eine Kombination aus beidem. Darüber hinaus verbleiben die Urheberrechte am Original und am remixten Master entweder beim Künstler oder der Vertrag regelt auch die Übertragung von Rechten und Bearbeitungsrechten (Anteil an den Urheberrechten) an den Produzenten.
8. Künstlermanagement- und Agenturverträge
- Parteien: Künstler*in und einer Manager/Booking-Agentur
- Dauer: zunächst für 1 Jahr, danach kann er verlängert werden
Booking-Agenturen helfen Künstler*innen bei der Suche nach Auftritten und bei der Akquise von Auftrittsmöglichkeiten. Im Agenturvertrag werden die Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen dem Agenten und dem Künstler festgelegt, die Dauer des Dokuments und die Vergütung für den Agenten bestimmt.
9. Verträge über Musiklizenzen
- Parteien: der Eigentümer des Liedes (Künstler*in/eine Plattenfirma) und eine zweite Partei, die das Musikstück des Eigentümers nutzen möchte
- Dauer: kann je nach Vertrag unterschiedlich sein, aber Künstler*innen sollten eine eher kurze Laufzeit verlangen
In einem Sync-Lizenzvertrag sollten die Art der Nutzung des Werks, die Länge des Abschnitts, der Stellenwert des Cues sowie die Vergütung für die Künstler*innen festgelegt werden.
Fazit
In diesem Artikel haben wir einige der gebräuchlichsten Verträge und Vereinbarungen in der Musikbranche behandelt. Sie alle sind unglaublich wichtig, und deshalb ist es wichtig, dass Sie sie vor der Unterzeichnung sorgfältig lesen. Noch wichtiger ist jedoch, dass Sie sich Ihrer beruflichen Bedürfnisse und Ambitionen absolut sicher sind. Denken Sie daran, dass eine einmal eingegangene langfristige vertragliche Verpflichtung nur sehr schwer zu ändern oder zu kündigen ist.
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